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Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

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Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Kurzdefinition

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ist eine deutsche Verordnung, die Verbraucherschutzbestimmungen für Makler und Bauträger regelt, insbesondere die Finanzierungssicherung und die Gebührenregelungen.

Was bedeutet Makler- und Bauträgerverordnung?

Die MaBV ist eine Verordnung, die seit 2015 gilt und den Käuferschutz bei Immobilientransaktionen regelt. Sie enthält drei Hauptregelungen: erstens die Regelung der Maklergebühren (Provisionsaufteilung zwischen Käufer und Verkäufer), zweitens die Finanzierungssicherung bei Bauträgerverträgen (Zahlungsschutz durch Sperrkonten oder Bürgschaft) und drittens die Informationspflichten von Maklern und Bauträgern.

Die MaBV schreibt vor, dass beispielsweise Teilzahlungen für den Bau auf separaten Sperrkonten hinterlegt werden müssen, um Käufer vor dem Insolvenzrisiko des Bauträgers zu schützen.

Warum ist das wichtig für Immobilienbesitzer?

Die MaBV schützt Käufer vor Finanzierungsrisiken und Betrügerei. Sie gewährleistet, dass Makler ihre Gebühren korrekt und transparent berechnen, und dass Bauträger finanzielle Sicherheiten für die Zahlungen der Käufer bereitstellen. Dies gibt Käufern eine wichtige Sicherheit, besonders bei Neubauten, bei denen erhebliche Vorauszahlungen erforderlich sind.

MaBV in der Praxis

Ein Makler vermittelt den Verkauf einer Eigentumswohnung für 400.000 Euro. Nach MaBV-Regelung darf der Makler eine Provision von maximal einem bestimmten Prozentsatz erheben. Die Provision wird paritätisch zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt, wenn nicht anders vereinbart. Der Käufer ist transparent über die anfallenden Gebühren informiert, bevor er ein Angebot macht.

Häufige Fragen zu Makler- und Bauträgerverordnung

Gilt die MaBV auch für private Verkäufer? Grundsätzlich gilt die MaBV für gewerbliche Makler und Bauträger. Für private Verkäufer gelten die Regelungen nicht vollständig, aber Makler, die vermittelnd tätig werden, unterliegen der MaBV.

Kann die Maklergebühr höher sein als in der MaBV festgelegt? Nein, die MaBV setzt Obergrenzen für Maklergebühren fest. Gebühren, die über diese Grenzen hinausgehen, können anfechtbar sein.

Was ist ein Sparkonto oder Treuhandkonto nach MaBV? Dies sind spezielle Bankkonten, auf denen Makler und Bauträger Kundengeldbeträge hinterlegen müssen. Sie gehören dem Makler oder Bauträger nicht, sondern sind Treuhänder für die Kunden geschützt.


Dieser Glossar-Eintrag dient der allgemeinen Orientierung im Immobilienbereich. Für individuelle Anliegen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt oder Steuerberater.