„Die Zusammenarbeit war einfach großartig! Man spürt seine Leidenschaft für den Beruf in jeder Interaktion. Er hat mich von A bis Z begleitet."
Leistung · Erbimmobilien-Vermarktung
Erbimmobilie verkaufen — mit Plan, nicht im Affekt.
Ein Erbfall bringt Fragen mit, bevor er einen Verkauf erlaubt: Erbschein, Erbengemeinschaft, Pflichtteil, Bewertungs-Stichtag. Wir ordnen das Vorgehen und übernehmen die Vermarktung in Düsseldorf und im Rheinland — sachlich, mit klarer Methodik und ohne Druck.

„Fachliche Kompetenz, Zuverlässigkeit und das gewisse Quantum von Seriosität, Freundlichkeit und Höflichkeit."
„Von Anfang bis Ende professionell, zuverlässig und transparent. Wir können Konrad uneingeschränkt weiterempfehlen!"
Was uns leitet
Drei Prinzipien — bevor wir vermarkten.
Ein Erbfall ist kein gewöhnliches Verkaufs-Mandat. Wir behandeln ihn so, wie wir es selbst erleben würden: erst die Lage klären, dann handeln. Diese drei Prinzipien gelten unabhängig vom Objekt.
01
Klarheit vor Tempo.
Bevor wir über Preis und Vermarktung sprechen, ordnen wir die Beteiligten und Dokumente: Erbschein bzw. notarielles Testament, Grundbuch-Auszug, Mietverhältnisse, eingetragene Rechte. Aus Klarheit über die Ausgangslage entstehen tragfähige Entscheidungen — und zwar für alle Erbenden.
02
Diskretion in Familien-Themen.
Erbfälle berühren Persönliches. Wir arbeiten mit getrennten Kommunikations-Strängen für die einzelnen Miterbenden, klären jede Außen-Kommunikation vorher ab und können auf Wunsch zunächst still vermarkten — bevor öffentliche Inserate online gehen. Wer wann was erfährt, entscheiden Sie.
03
Methodik zum Stichtag.
Marktwertanalyse aus drei Quellen: Marktdaten unseres Datenpartners Sprengnetter, ein Vor-Ort-Befund und amtliche Boden- und Immobilienrichtwerte — mit transparentem Bewertungs-Stichtag. Für formelle Verfahren empfehlen wir ein Verkehrswertgutachten durch Sachverständige; die Schnittstelle organisieren wir mit.
Wie wir vorgehen
Sechs Schritte.
Eine verantwortliche Hand.
Vom ersten Gespräch bis zur Beurkundung beim Notariat begleiten wir das Mandat ohne Stafetten-Übergaben. Sie haben einen Ansprechpartner — die Schnittstellen zu Anwaltschaft, Steuerberatung und Notariat koordinieren wir.

Erstgespräch · 30 Min
Erstgespräch — Lage klären, nicht verkaufen.
Wir hören zu: Wer sind die Beteiligten? Was ist passiert? Welches Objekt geht es an, in welchem Zustand, mit welcher Vorgeschichte? Aus dem Gespräch ergibt sich das passende Vorgehen — telefonisch, per Video oder vor Ort, je nachdem, was sich besser anfühlt.
Unterlagen sichten · 2–5 Werktage
Verfügbare Unterlagen sichten — gemeinsam.
Wir gehen vorhandene Unterlagen zur Immobilie und zur Erb-Konstellation gemeinsam durch und ordnen das Bild. Rechtliche oder steuerliche Fragen, die dabei sichtbar werden, gehören in die Hand von Notariat, Anwaltschaft oder Steuerberatung — wir beraten dort nicht und sprechen keine konkreten Empfehlungen aus.
Marktwertanalyse · 2–5 Werktage
Drei Datenquellen, eine Spannweite.
Wir kreuzen drei unabhängige Quellen: Marktdaten unseres Datenpartners Sprengnetter, einen Vor-Ort-Befund Ihrer Immobilie (weil Daten Lage und Baujahr abbilden, nicht aber Substanz, Pflege und Ausstattungsgrad) und amtliche Boden- und Immobilienrichtwerte. Wir nennen die Quellen, ordnen Stärken und Schwächen ein und zeigen Ihnen den Korridor, in dem sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr realistisch verhandeln lässt. Mehr zur Methodik unter Bewertung.
Erbenden-Abstimmung
Eine Strategie, die alle tragen können.
Bei einer Erbengemeinschaft braucht es eine gemeinsame Linie für Preisrahmen, Vermarktungs-Tiefe (still oder offen), Besichtigungs-Logik und Außen-Kommunikation. Wir moderieren die Abstimmung sachlich und mit Marktdaten als Grundlage. Juristische oder steuerliche Aspekte bleiben Sache der jeweiligen Fachperson. Mehr zum Mandats-Aufbau unter Verkaufsvermittlung.
Vermarktung · Käufer-Auswahl
Premium-Aufbereitung, sortierte Käuferseite.
Architektur-orientierte Fotografie, klares Exposé, abgestimmter Kanal-Mix — von stiller Vermarktung in unserer Käufer-Kartei bis zu öffentlichen Plattformen, je nach Mandat. Wir filtern Bonität und Ernsthaftigkeit der Interessierten, bevor sie die Tür sehen. Mehr dazu unter Marketing.
Notar-Termin · Übergabe
Bis zur Beurkundung — und bis zum Schlüssel-Übergang.
Auf Wunsch der Käuferseite kümmern wir uns um die Bestellung des Notariats und die Anstoß-Phase für den Kaufvertrags-Entwurf — den Vertrag selbst entwirft das Notariat. Während der gesamten Abwicklung stehen wir im regelmäßigen Dialog mit allen Beteiligten der Ver- und Käuferseite, sind bei der Beurkundung dabei und begleiten die Schlüssel-Übergabe.
Realistisches Zeitfenster
Reine Vermarktungs-Phasen bis zur Beurkundung liegen in ruhigeren Markt-Lagen erfahrungsgemäß im Bereich von acht bis zwölf Wochen — als Marktbeobachtung aus unserer Praxis, nicht als Versprechen. Wie schnell die Vorphase durchläuft, hängt stark von der Erb-Konstellation ab und liegt bei den Beteiligten und ihren Fachpersonen. Ein realistisches Zeitfenster nennen wir nach dem Erstgespräch.
Häufige Fragen
Was viele zuerst fragen.
Sieben Fragen, die in fast jedem Erst-Gespräch vorkommen — und die ehrlichen Antworten dazu. Was hier nicht steht, klären wir gern persönlich.
Frage persönlich stellenHinweis: Die folgenden Antworten sind allgemeine Orientierung aus unserer Vermarktungs-Praxis — keine Rechts- oder Steuerberatung. Konkrete Fragen zu Erb-Konstellation, Steuer und Verträgen klären Sie bitte mit einer Notarin oder einem Notar, einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt bzw. einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater Ihrer Wahl.
Eine seriöse Vermarktung setzt voraus, dass die Erbenstellung geklärt ist und alle Erbenden eine gemeinsame Linie tragen. In den meisten Konstellationen heißt das: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift, ein aktueller Grundbuch-Auszug und — bei einer Erbengemeinschaft — eine schriftliche Vermarktungs-Vollmacht aller Erbenden.
Was sich davor bereits sinnvoll erledigen lässt, ist das Erstgespräch, das Sichten vorhandener Unterlagen und eine erste Markt-Einordnung. Mit der eigentlichen Vermarktung starten wir, sobald die Voraussetzungen vorliegen — die rechtliche Klärung selbst gehört in die Hand von Notariat oder Anwaltschaft.
Eine Erbengemeinschaft trägt einen Verkauf typischerweise gemeinsam. Wir unterstützen die Findung einer gemeinsamen Vermarktungs-Strategie: ein zentraler Ansprechpartner, transparente Informationen für alle Beteiligten, klare Zahlen zum Marktwert und zu den Verkaufs-Optionen.
Wo Konflikte tiefer liegen — etwa rechtlich oder persönlich — gehört das in die Hand von Mediation, Familienrechts-Anwaltschaft oder Notariat. Wir ersetzen keine rechtliche Beratung; unser Beitrag ist die belastbare Entscheidungs-Grundlage in Form von Marktdaten und einer sachlichen Vermarktungs-Linie.
Unsere Marktwertanalyse ist eine markt-orientierte Preis-Spannweite für Vermarktungs- und Strategie-Entscheidungen — kein Verkehrswertgutachten. Für formelle Verfahren beim Finanzamt, Gericht oder im Zugewinn-Ausgleich ist sie nicht das passende Werkzeug.
Dort braucht es ein Verkehrswertgutachten durch eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bzw. einen Sachverständigen. Welches Gutachten konkret zulässig ist, klärt das jeweils zuständige Verfahren — unsere Marktwertanalyse kann eine fundierte Vor-Recherche dafür sein.
Pflichtteils-Fragen sind rechtliche Fragen — sie gehören in die Hand einer Anwältin oder eines Anwalts bzw. einer Notarin oder eines Notars. Wir liefern in solchen Konstellationen die belastbaren Marktdaten als Grundlage und erläutern unsere Annahmen transparent. Welche Auswirkung das konkret auf Ihre Situation hat, kann nur die rechtliche Fachperson einordnen.
Das hängt stark von der Ausgangslage ab. Sind die Erben durch und ist die Immobilie grundsätzlich vermarktbar, kann zügig in die Vermarktung gestartet werden. Sind in der Erb-Konstellation noch Themen offen, dauert die Vorphase entsprechend länger — wie lange, entscheiden Notariat, Anwaltschaft und die Beteiligten selbst, nicht wir.
Für die eigentliche Vermarktung bis zum Notar-Termin liegen ruhige Markt-Phasen erfahrungsgemäß im Bereich von acht bis zwölf Wochen — das ist eine Marktbeobachtung aus unserer Praxis, kein Versprechen. Bei komplexen Objekten oder mehreren Erbenden mit unterschiedlichen Interessen entsprechend länger. Ein realistisches Zeitfenster nennen wir nach dem Erstgespräch.
Bestehende Miet- und Wohnrechts-Konstellationen wirken sich auf Vermarktungs-Strategie und realistische Preis-Spannweite aus. Wir lesen die Lage anhand des Grundbuch-Auszugs und der vorhandenen Vertrags-Unterlagen, ordnen sie markt-seitig ein und sagen Ihnen, was das für Käuferkreis und Verhandlungs-Spielraum bedeutet. Die rechtliche Prüfung der konkreten Verträge bleibt Sache des Notariats oder einer Anwältin bzw. eines Anwalts.
Diskretion ist bei Erbfällen nicht Komfort, sondern Anspruch. Wir arbeiten mit getrennten Kommunikations-Strängen für die einzelnen Miterbenden, klären jede Außen-Kommunikation vorher ab und können auf Wunsch zunächst in einer stillen Vermarktung an unsere bestehende Käufer-Kartei treten, bevor öffentliche Inserate online gehen.
Wer wann was erfährt, entscheiden Sie — wir setzen es um.
Erstgespräch — bevor Vermarktung startet
30 Minuten.
Unverbindlich.
Wir hören zu, ordnen die Lage und sagen ehrlich, was als Nächstes sinnvoll ist — telefonisch, per Video oder vor Ort. Kein Druck, keine Mandatszusage am Telefon. Nach dem Gespräch wissen Sie, womit Sie es zu tun haben.
Wann passt es Ihnen?
- Kein Verkaufsdruck — auch ohne Mandat sinnvoll geführt.
- Telefon, Video oder Vor-Ort — ganz wie es passt.
- DSGVO-konforme Datenhaltung in der EU.
Termin anfragen
Wir melden uns binnen 24 Stunden zurück.
Hinweise zur Marktwertanalyse bei Erbfällen
Unsere Marktwertanalyse ist eine markt-orientierte Preis-Spannweite für Vermarktungs- und Strategie-Entscheidungen — kein Verkehrswertgutachten. Für formelle Verfahren beim Finanzamt, Gericht oder im Zugewinn-Ausgleich ist sie nicht das passende Werkzeug. Wir ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Formelle Verfahren. Für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer-Festsetzung durch das Finanzamt, den Zugewinn-Ausgleich im Scheidungs-Verfahren oder gerichtliche Beweis-Verfahren ist ein Verkehrswertgutachten durch eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bzw. einen Sachverständigen erforderlich. Der Lebens-Anlass selbst — Erbe, Trennung, Familien-Übergabe — ist davon unberührt; für Vermarktungs-Entscheidungen genügt unsere schriftliche Marktwertanalyse.
Bewertungs-Stichtag. Unsere Marktwertanalyse bildet die aktuelle Markteinschätzung zum Stichtag der Erstellung ab. Für steuerliche oder gerichtliche Zwecke gelten teils andere Stichtage und Bewertungs-Verfahren — das ordnet die zuständige Steuerberaterin bzw. der zuständige Steuerberater oder die Sachverständige bzw. der Sachverständige ein.
Rechts- und Steuerberatung. Wir beraten weder rechtlich noch steuerlich und sprechen keine konkreten Empfehlungen für einzelne Kanzleien oder Steuerberatungen aus. Fragen zu Erbschein, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschaftsteuer oder Anfechtung gehören in die Hand einer Notarin oder eines Notars, einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts und einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters Ihrer Wahl.
Sorgfalt und Gewähr. Wir arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt; eine Gewähr für die Eintreffens-Genauigkeit der Wert-Spannweite oder die Aktualität externer Datenquellen nach Stichtag wird nicht übernommen.
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Leistung 02
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Zur Bewertung →Leistung 03
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Zum Verkaufsmandat →Verwandter Anlass
Scheidungsimmobilie
Vermarktung im Trennungs- oder Scheidungs-Kontext — sachlich, mit klarer Zahlen-Grundlage.
Zur Übersicht →Vermarktungs-Modus
Bieterverfahren
Strukturiertes Höchstgebots-Verfahren — Option, wenn mehrere Erbenden eine objektive Preisfindung wünschen.
Zum Verfahren →