Ratgeber · Verkauf · Vorbereitung

Verkaufsunterlagen – Vollständigkeit verkauft.

Kaufinteressenten und Banken entscheiden auf Grundlage von Unterlagen – und nichts bremst einen Verkauf so zuverlässig wie fehlende Dokumente in der heißen Phase. Dieser Ratgeber listet, was Sie für Haus, Eigentumswohnung und Grundstück brauchen, wo Sie es bekommen und was es kostet.

Stand: Juli 2026Lesezeit: 9 Min.
Symbolbild: Einfamilienhaus vor dem Verkauf
Symbolbild · Verkaufsvorbereitung

01Warum Unterlagen den Verkauf entscheiden

Der Verkaufspreis entsteht nicht erst am Notartisch – er entsteht in den Wochen davor, wenn Interessenten Vertrauen fassen (oder verlieren). Vollständige, aktuelle Unterlagen signalisieren einen gepflegten Besitz und einen professionellen Verkäufer; fehlende Dokumente erzeugen Rückfragen, Verzögerungen und Preisabschläge. Spätestens die finanzierende Bank des Käufers verlangt ein vollständiges Paket – ohne das keine Kreditzusage, ohne Kreditzusage kein Notartermin.

Die gute Nachricht: Fast alles lässt sich mit etwas Vorlauf beschaffen. Die Faustregel lautet: Unterlagen zuerst, Vermarktung danach.

02Das Basispaket für jede Immobilie

  • Aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als ca. 3 Monate) – beim Grundbuchamt, mit berechtigtem Interesse; unsere Vollmacht- und Antragsvorlagen helfen bei der Beschaffung.
  • Flurkarte / Liegenschaftskarte – beim Katasteramt,
  • Energieausweis – gesetzliche Pflicht (§ 80 GEG): spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen; Pflichtangaben gehören schon in die Anzeige. Verstöße sind bußgeldbewehrt (bis zu 10.000 Euro).
  • Grundrisse, Wohnflächenberechnung (idealerweise nach WoFlV), Baubeschreibung,
  • Baujahr, Modernisierungshistorie mit Rechnungen (Dach, Heizung, Fenster, Leitungen) – die Substanzargumente jeder Preisverhandlung,
  • Nachweise zu Versicherungen (Wohngebäudeversicherung) und laufenden Kosten,
  • bei vermieteten Objekten: Mietverträge, aktuelle Mieten, Nebenkostenabrechnungen.

03Zusätzlich bei der Eigentumswohnung

Beim Wohnungsverkauf prüft die Käuferseite nicht nur die Wohnung, sondern die ganze Gemeinschaft:

  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan,
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre – hier stehen beschlossene Sanierungen und Konflikte,
  • Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftsplan, Höhe der Erhaltungsrücklage,
  • aktuelle Verwalterbescheinigung und ggf. erforderliche Verwalterzustimmung zum Verkauf (§ 12 WEG-Fälle laut Teilungserklärung),
  • Stand etwaiger Sonderumlagen – nichts verstimmt Käufer mehr als eine verschwiegene Umlage kurz nach Übergabe.

04Zusätzlich beim Grundstück

  • Bebauungsplan-Auskunft bzw. § 34-Einschätzung (Innenbereich) der Gemeinde – was gebaut werden darf, bestimmt den Wert,
  • Bodenrichtwert (BORIS bzw. Gutachterausschuss),
  • Erschließungsstatus: Wasser, Abwasser, Strom, Straße – inklusive etwaiger offener Erschließungsbeiträge,
  • Altlasten- und Baulastenverzeichnis-Auskunft,
  • ggf. Baugrundgutachten und Vermessungsunterlagen.

Für alle drei Objektarten führen unsere Checklisten (Haus, Wohnung, Grundstück) jede Position mit Bezugsquelle und Status-Feld – zum Abhaken am Bildschirm.

05Beschaffung: Wege, Kosten, Vorlauf

Die meisten Dokumente liefern Behörden gegen kleine Gebühren binnen Tagen bis weniger Wochen: Grundbuchauszug (ca. 10–20 Euro), Flurkarte, Auskünfte der Gemeinde. Zeitfresser sind erfahrungsgemäß WEG-Unterlagen (abhängig von der Hausverwaltung) und ein neu zu erstellender Energieausweis (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, je nach Gebäude ab ca. 100 bzw. 300–500 Euro). Wer geerbt hat, braucht zusätzlich den Nachweis der Erbenstellung – mehr dazu im Ratgeber Erbimmobilie.

Fehlen Eigentümern einzelne Dokumente, hilft eine Vollmacht zur Unterlagenbeschaffung: Damit kann etwa der Makler Grundbuchauszug, Bauakte und WEG-Unterlagen direkt bei den Stellen anfordern – auch dafür finden Sie unter den Musterdokumenten eine Vorlage.

Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die verbindliche Klärung individueller Fragen wenden Sie sich bitte an eine:n Rechtsanwält:in oder – bei Mietfragen – an einen örtlichen Mieter- oder Eigentümerverein.

Gut zu wissen.

Welche Unterlagen verlangt die Bank des Käufers?
Üblich sind: aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Grundrisse, Baujahr und Modernisierungen, Energieausweis, Fotos – bei Wohnungen zusätzlich Teilungserklärung, Protokolle und Hausgeldabrechnungen, bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Ohne dieses Paket verzögert sich die Finanzierungszusage und damit der Notartermin.
Ist der Energieausweis wirklich Pflicht?
Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz müssen die Kennwerte bereits in der Immobilienanzeige stehen, und spätestens bei der Besichtigung ist der Ausweis unaufgefordert vorzulegen; bei Übergabe erhält der Käufer ihn im Original oder als Kopie. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Wie aktuell muss der Grundbuchauszug sein?
Banken und Notare erwarten in der Regel einen Auszug, der nicht älter als etwa drei Monate ist. Beantragen können ihn Eigentümer jederzeit beim Grundbuchamt – oder per Vollmacht der Makler; ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen (§ 12 GBO).
Was kostet die Beschaffung der Unterlagen insgesamt?
Meist ein niedriger dreistelliger Betrag: Grundbuchauszug ca. 10–20 €, Flurkarte und Behördenauskünfte je nach Gemeinde, Energieausweis ab ca. 100 € (Verbrauch) bzw. 300–500 € (Bedarf). Teurer wird es nur, wenn Gutachten oder Vermessungen nötig sind.
Ich habe die Immobilie geerbt – was brauche ich zusätzlich?
Den Nachweis Ihrer Erbenstellung: Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll, dazu die Grundbuchberichtigung (innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei). Details im Ratgeber Erbimmobilie.
Der nächste Schritt

Ein vorbereiteter Verkauf ist ein besserer Verkauf – beginnen wir mit dem Wert.

Wir ermitteln, was Ihre Immobilie wert ist, beschaffen die Unterlagen und führen den Verkauf bis zur Übergabe – persönlich, diskret, vollständig.