N

Notarkosten

Gebührenberechnung beim Immobilienkauf

4 min read|NotarkostenNotargebührenKaufnebenkostenGrundbuchgebührenNotariat

Notarkosten

Kurzdefinition: Notarkosten sind die Gebühren, die eine Notarin oder ein Notar für rechtliche Tätigkeiten beim Immobilienkauf erhebt – geregelt durch die Gebührenordnung für Notare (GNotKG).

Was bedeutet Notarkosten bei Immobilien?

Die Notarkosten sind staatlich reguliert und werden nach einem festen Gebührensatz berechnet, der vom Kaufpreis abhängt. Es gibt keine Verhandlung mit dem Notar über die Gebühren – diese sind für alle gleich.

Gebührenberechnung nach GNotKG:

Die Notargebühren werden in Gebührenspitzen eingeteilt. Hier ein Überblick:

| Gegenstandswert | Gebühr pro Eintrag | |-----------------|-------------------| | Bis 10.000 Euro | 24,00 Euro | | 10.000–25.000 Euro | 51,00 Euro | | 25.000–50.000 Euro | 87,00 Euro | | 50.000–100.000 Euro | 159,00 Euro | | 100.000–500.000 Euro | 246,00 Euro (+ 0,1 % für Mehrung) | | 500.000–1.000.000 Euro | 1.246,00 Euro (+ 0,05 % für Mehrung) |

Beispiel: Ein Immobilienkauf für 500.000 Euro:

  • Grundgebühr: 1.246,00 Euro
  • Zusatz für 500.000–1.000.000: 0,05 % × (500.000 - 500.000) = 0 Euro (der Wert liegt genau an der Grenze)
  • Gesamt: ca. 1.246,00 Euro + ggf. Grundbuchgebühren

Für einen Kaufpreis von 600.000 Euro:

  • Grundgebühr: 1.246,00 Euro
  • Zusatz: 0,05 % × 100.000 Euro = 50,00 Euro
  • Gesamt: 1.296,00 Euro

Welche Notarkosten entstehen beim Immobilienkauf?

Notargebühren (Kaufvertrag + Beglaubigung):

  • Ca. 1–1,5 % des Kaufpreises für alle notariellen Tätigkeiten
  • Bei 500.000 Euro: ca. 1.200–1.500 Euro

Grundbuchgebühren (Eintragung ins Grundbuch):

  • Eintragung des Käufers als Eigentümer: ca. 100–200 Euro
  • Eintragung Grundschuld/Hypothek: ca. 100–150 Euro (falls Kreditfinanzierung)
  • Auflassungsvormerkung: ca. 50–100 Euro
  • Gesamt: ca. 250–500 Euro

Nebenkosten:

  • Abschriften vom Grundbuch: ca. 10–50 Euro
  • Unternehmensregister-Auszug (falls nötig): ca. 5–20 Euro
  • Versand- und Verwaltungskosten: ca. 50–100 Euro

Gesamtbudget für Notarkosten:

  • Bei 500.000-Euro-Kauf: ca. 1.500–2.200 Euro
  • Bei 800.000-Euro-Kauf: ca. 2.200–3.000 Euro
  • Bei 1.000.000-Euro-Kauf: ca. 2.500–3.500 Euro

Wer zahlt die Notarkosten?

Das ist im Immobilienkaufrecht nicht eindeutig festgelegt. Üblicherweise zahlt:

  • Käufer: Alle Notargebühren und Grundbuchgebühren (Standard)
  • Verkäufer: Evtl. einen Teil bei besonderen Gestaltungen (verhandelt)
  • Beider: Teilung kann vereinbart werden

Der Notar kann die Kosten nach dem Kaufvertrag festlegen und fordert dann den Käufer zur Zahlung auf. Viele Käufer planen diese Kosten als Teil der Kaufnebenkosten ein (zusammen mit Grunderwerbsteuer und Makler).

Notarkosten in der Praxis

Beispiel Düsseldorf – Immobilienkauf 650.000 Euro:

Kaufpreis: 650.000 Euro

Notarkosten Gesamtbudget: | Position | Betrag | |----------|--------| | Notargebühren (Kaufvertrag) | 1.396,00 Euro | | Grundbuchgebühren (Eintragung) | 150,00 Euro | | Grundbuchgebühren (Grundschuld) | 135,00 Euro | | Auflassungsvormerkung | 80,00 Euro | | Gebührenberechnung / Verwaltung | 50,00 Euro | | Auslagen (Porto, Ausdrucke) | 40,00 Euro | | Gesamt Notarkosten | 1.851,00 Euro |

Zusätzliche Kaufnebenkosten (nicht Notarkosten):

  • Grunderwerbsteuer (NRW 6,5 %): 42.250 Euro
  • Maklergebühr (3,57 %): 23.205 Euro
  • Gesamte Kaufnebenkosten: ca. 67.306 Euro

Der Notar sendet nach Vertragsabschluss eine Gebührenrechnung mit allen Positionen.

Spargelenheiten bei Notarkosten?

Kann ich Notarkosten sparen?

  • Die Gebühren sind gesetzlich geregelt – es gibt Rabatte für den Notar nicht
  • Allerdings: Einige Notare sind günstiger bei Auslagen (Porto, Kopien), hier lohnt sich Nachfragen

Checkliste Notarwahl:

  • Notare in Düsseldorf sind von der Gebühr her gleichgestellt
  • Wählen Sie einen Notar in Ihrer Nähe (spart Zeit und Fahrtkosten)
  • Einige Notare bieten digitale Abläufe an (schneller und sicherer)

Häufige Fragen zu Notarkosten

Warum muss ein Notar überhaupt tätig werden?

Es ist gesetzlich erforderlich. Der Kaufvertrag für Immobilien muss notariell beglaubigt sein (§ 311b BGB). Ohne Notar ist der Vertrag ungültig.

Kann ich den Notarkosten selbst verhandeln?

Nein. Die Gebühren sind in der Gebührenordnung festgelegt. Alle Notare müssen die gleichen Gebühren erheben.

Was macht der Notar genau?

  • Entwurf des Kaufvertrags
  • Erklärungen am Termin absichern (Beglaubigung)
  • Grundbuchantrag stellen
  • Treuhänderfunktion (Notaranderkonto)
  • Löschungsbiete ausstellen

Sind Notarkosten absetzbar?

Ja, als Werbungskosten bei Vermietung oder als Betriebskosten bei Gewerbe. Bei Eigennutzer: Nein, nicht absetzbar.

Kann ich zu einem anderen Notar wechseln?

Ja. Sie können jeden Notar Ihrer Wahl beauftragen. Der Vornotar muss die Unterlagen an den neuen Notar übergeben.


Dieser Glossar-Eintrag dient der allgemeinen Orientierung im Immobilienbereich. Für individuelle Anliegen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt oder Steuerberater.