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AfA

Absetzung für Abnutzung bei Immobilien

2 min read|AfAAbschreibung ImmobilienSteuervorteil VermieterDüsseldorf

AfA – Absetzung für Abnutzung

Kurzdefinition: Die AfA ist eine steuerliche Abschreibung, die Vermieter nutzen können, um ihre Gewinneinnahmen durch Mietobjekte zu reduzieren.

Was bedeutet AfA bei Immobilien?

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein Steuervorteil für Immobilieneigentümer und Vermieter in Deutschland. Gemäß §7 EStG (Einkommensteuergesetz) können Sie die Anschaffungskosten einer Mietimmobilie über einen festgelegten Zeitraum verteilt als Werbungskosten abziehen. Dies reduziert Ihre steuerpflichtige Mieteinnahme erheblich.

Die AfA-Sätze sind gesetzlich festgelegt: Bei Wohngebäuden beträgt die lineare Abschreibung 2 Prozent pro Jahr, was einer Nutzungsdauer von 50 Jahren entspricht. Dies gilt für Gebäude, deren Anschaffung nach 1924 liegt. Der Abschreibungsbetrag wird jährlich berechnet und kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

In Düsseldorf ist die AfA besonders für Investoren relevant, da viele Mietprojekte hier zur Renditeoptimierung kalkuliert werden. Die AfA senkt die tatsächliche Steuerbelastung nachhaltig und trägt damit zur Rentabilität Ihrer Immobilienanlage bei.

Warum ist die AfA wichtig?

Die AfA ist einer der größten Steuervergünstigungen für Vermieter und trägt direkt zur Verbesserung der Cashflow-Bilanz bei. Ohne AfA müssten Sie die volle Mieteinnahme als Einkommen versteuern, obwohl das Gebäude altersbedingt tatsächlich an Wert verliert.

Für langfristige Mietinvestitionen in Düsseldorf ist die AfA essentiell für die Finanzplanung. Sie ermöglicht es, selbst bei moderaten Mietrenditen wirtschaftlich sinnvolle Projekte zu realisieren.

AfA in der Praxis

Rechenbeispiel: Sie kaufen ein Miethaus in Düsseldorf für 500.000 Euro (davon 400.000 Euro für das Gebäude, 100.000 Euro für das Grundstück). Die jährliche AfA beträgt 400.000 × 2% = 8.000 Euro. Bei einem Steuersatz von 42 Prozent können Sie potenziell etwa 3.360 Euro Steuern pro Jahr sparen. Über 50 Jahre amortisiert sich die gesamte Investition steuerlich.

Hinweis: Die Berechnung dient nur zur Veranschaulichung. Für Ihre individuelle steuerliche Situation konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.

Häufige Fragen zu AfA

Wie wird die AfA berechnet?

Die lineare AfA wird berechnet als: Gebäudekosten ÷ 50 Jahre × 100. Für jedes Kalenderjahr können Sie diesen Betrag als Werbungskosten geltend machen.

Kann ich AfA auf Grundstücke anrechnen?

Nein. Die AfA gilt nur für das Gebäude selbst. Grundstücke unterliegen keiner Abschreibung, da sie nicht an Wert verlieren.

Gilt die AfA auch für Eigentumswohnungen?

Ja, auch Eigentumswohnungen können über die AfA abgeschrieben werden. Dabei wird der Kaufpreis anteilig auf Wohnung und Grundstücksanteil aufgeteilt.


Dieser Glossar-Eintrag dient der allgemeinen Orientierung im Immobilienbereich. Für individuelle Anliegen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt oder Steuerberater.