01Kein Anspruch – aber gelebte Praxis
Der BGH hat 2009 klargestellt: Ein Mieter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Der Vermieter schuldet auf Verlangen eine Quittung über empfangene Zahlungen (§ 368 BGB) – mehr nicht. Eine Pflicht, die Vertragstreue des Mieters zu bescheinigen oder gar zu bewerten, gibt es nicht; sie lässt sich auch nicht aus nachvertraglichen Treuepflichten ableiten.
Trotzdem stellen die meisten Vermieter und Hausverwaltungen die Bescheinigung auf Anfrage aus – als Geste gegenüber vertragstreuen Mietern und weil sie selbst bei der Auswahl neuer Mieter davon profitieren, dass dieses Instrument im Markt funktioniert.
02Was hineingehört – und was nicht
Eine brauchbare Bescheinigung ist kurz und rein tatsachenbasiert:
- Die Parteien: Vermieter:in/Hausverwaltung und Mieter:in mit Anschrift,
- das Mietobjekt und die Dauer des Mietverhältnisses (Beginn, ggf. Ende),
- die Kernerklärung: Die Mietzahlungen wurden bis zum Stichtag vollständig geleistet und es bestehen keine Mietrückstände – oder, als ehrliche Variante, die Angabe noch offener Beträge,
- Ort, Datum, Unterschrift, idealerweise mit Firmenstempel der Verwaltung.
Nicht hinein gehören Bewertungen („angenehmer Mieter"), Gründe der Beendigung oder Angaben zu laufenden Streitigkeiten. Für Vermieter gilt: Nur bestätigen, was stimmt. Eine wissentlich falsche Bescheinigung kann gegenüber dem neuen Vermieter Schadensersatzansprüche auslösen. Unsere Vorlage sieht deshalb beide Erklärungswege vor – Schuldenfreiheit oder bezifferter Rückstand.
03Aussagekraft: nützlich, aber begrenzt
Für Vermieter, die Bewerbungen prüfen, ist die Bescheinigung ein sinnvoller Baustein – mit zwei systematischen Grenzen: Sie stammt vom bisherigen Vermieter, der ein Eigeninteresse haben kann, einen problematischen Mieter ziehen zu lassen. Und sie trifft nur eine Aussage über die Vergangenheit bei einem einzigen Vermieter.
Deshalb gehört sie in ein Gesamtbild: Mieterselbstauskunft mit Einkommensangaben, Bonitätsauskunft (z. B. SCHUFA), Einkommensnachweise – und das persönliche Gespräch. Verweigert der Vorvermieter die Bescheinigung, ist das allein noch kein Warnsignal: Manche Verwaltungen stellen sie grundsätzlich nicht aus.
04Alternativen, wenn es keine Bescheinigung gibt
- Kontoauszüge der letzten 12 Mietzahlungen – der objektivste Nachweis, den der Mieter selbst erbringen kann (nicht relevante Umsätze dürfen geschwärzt werden),
- Quittungen über gezahlte Mieten (auf die besteht ein Anspruch, § 368 BGB),
- Übergabeprotokoll und Kautionsabrechnung des alten Mietverhältnisses als Beleg der ordnungsgemäßen Beendigung,
- eine Bonitätsauskunft, die der Interessent selbst einholt.
Für Vermieter, die eine Bescheinigung ausstellen möchten, ohne selbst zu formulieren: Unsere Vorlage ist in zwei Minuten ausgefüllt – am Bildschirm oder auf Papier, mit optionalem Kommentar- und Stempelfeld.
Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die verbindliche Klärung individueller Fragen wenden Sie sich bitte an eine:n Rechtsanwält:in oder – bei Mietfragen – an einen örtlichen Mieter- oder Eigentümerverein.
