Ratgeber · Vermietung · Bescheinigung

Die Mietschuldenfreiheits­bescheinigung – der Türöffner.

Kaum eine Wohnungsbewerbung kommt ohne sie aus: Die Bescheinigung des bisherigen Vermieters, dass keine Mietschulden bestehen. Dabei ist rechtlich vieles anders, als Mieter und Vermieter oft glauben – einen Anspruch auf die Bescheinigung gibt es nämlich nicht.

Stand: Juli 2026Lesezeit: 6 Min.
Symbolbild: Gepflegtes Wohnungsinterieur
Symbolbild · Neuvermietung

01Kein Anspruch – aber gelebte Praxis

Der BGH hat 2009 klargestellt: Ein Mieter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Der Vermieter schuldet auf Verlangen eine Quittung über empfangene Zahlungen (§ 368 BGB) – mehr nicht. Eine Pflicht, die Vertragstreue des Mieters zu bescheinigen oder gar zu bewerten, gibt es nicht; sie lässt sich auch nicht aus nachvertraglichen Treuepflichten ableiten.

Trotzdem stellen die meisten Vermieter und Hausverwaltungen die Bescheinigung auf Anfrage aus – als Geste gegenüber vertragstreuen Mietern und weil sie selbst bei der Auswahl neuer Mieter davon profitieren, dass dieses Instrument im Markt funktioniert.

02Was hineingehört – und was nicht

Eine brauchbare Bescheinigung ist kurz und rein tatsachenbasiert:

  • Die Parteien: Vermieter:in/Hausverwaltung und Mieter:in mit Anschrift,
  • das Mietobjekt und die Dauer des Mietverhältnisses (Beginn, ggf. Ende),
  • die Kernerklärung: Die Mietzahlungen wurden bis zum Stichtag vollständig geleistet und es bestehen keine Mietrückstände – oder, als ehrliche Variante, die Angabe noch offener Beträge,
  • Ort, Datum, Unterschrift, idealerweise mit Firmenstempel der Verwaltung.

Nicht hinein gehören Bewertungen („angenehmer Mieter"), Gründe der Beendigung oder Angaben zu laufenden Streitigkeiten. Für Vermieter gilt: Nur bestätigen, was stimmt. Eine wissentlich falsche Bescheinigung kann gegenüber dem neuen Vermieter Schadensersatzansprüche auslösen. Unsere Vorlage sieht deshalb beide Erklärungswege vor – Schuldenfreiheit oder bezifferter Rückstand.

03Aussagekraft: nützlich, aber begrenzt

Für Vermieter, die Bewerbungen prüfen, ist die Bescheinigung ein sinnvoller Baustein – mit zwei systematischen Grenzen: Sie stammt vom bisherigen Vermieter, der ein Eigeninteresse haben kann, einen problematischen Mieter ziehen zu lassen. Und sie trifft nur eine Aussage über die Vergangenheit bei einem einzigen Vermieter.

Deshalb gehört sie in ein Gesamtbild: Mieterselbstauskunft mit Einkommensangaben, Bonitätsauskunft (z. B. SCHUFA), Einkommensnachweise – und das persönliche Gespräch. Verweigert der Vorvermieter die Bescheinigung, ist das allein noch kein Warnsignal: Manche Verwaltungen stellen sie grundsätzlich nicht aus.

04Alternativen, wenn es keine Bescheinigung gibt

  • Kontoauszüge der letzten 12 Mietzahlungen – der objektivste Nachweis, den der Mieter selbst erbringen kann (nicht relevante Umsätze dürfen geschwärzt werden),
  • Quittungen über gezahlte Mieten (auf die besteht ein Anspruch, § 368 BGB),
  • Übergabeprotokoll und Kautionsabrechnung des alten Mietverhältnisses als Beleg der ordnungsgemäßen Beendigung,
  • eine Bonitätsauskunft, die der Interessent selbst einholt.

Für Vermieter, die eine Bescheinigung ausstellen möchten, ohne selbst zu formulieren: Unsere Vorlage ist in zwei Minuten ausgefüllt – am Bildschirm oder auf Papier, mit optionalem Kommentar- und Stempelfeld.

Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die verbindliche Klärung individueller Fragen wenden Sie sich bitte an eine:n Rechtsanwält:in oder – bei Mietfragen – an einen örtlichen Mieter- oder Eigentümerverein.

Gut zu wissen.

Habe ich einen Anspruch auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Nein. Der BGH hat entschieden, dass Vermieter dazu nicht verpflichtet sind – geschuldet ist auf Verlangen nur eine Quittung über empfangene Zahlungen (§ 368 BGB). Die meisten Vermieter stellen die Bescheinigung vertragstreuen Mietern aber auf Anfrage aus.
Was darf der Vermieter bescheinigen?
Tatsachen: Bestehen und Dauer des Mietverhältnisses sowie ob Mietrückstände bestehen. Wertungen über das Verhalten des Mieters gehören nicht hinein. Wissentlich falsche Angaben können gegenüber dem neuen Vermieter zu Schadensersatz führen.
Der Vorvermieter verweigert die Bescheinigung – was nun?
Nutzen Sie Alternativen: Kontoauszüge über die letzten zwölf Mietzahlungen, Quittungen, die Kautionsabrechnung oder eine selbst eingeholte Bonitätsauskunft. Erklären Sie dem neuen Vermieter offen, dass manche Verwaltungen grundsätzlich keine Bescheinigungen ausstellen.
Wie aussagekräftig ist die Bescheinigung für Vermieter?
Sie ist ein nützlicher Baustein, aber kein Vollbeweis: Sie stammt vom bisherigen Vermieter, dessen Interessen unbekannt sind, und sagt nichts über die künftige Zahlungsfähigkeit. Kombinieren Sie sie mit Selbstauskunft, Einkommensnachweisen und Bonitätsauskunft.
Muss die Bescheinigung eine bestimmte Form haben?
Nein, es gibt keine Formvorschrift. Üblich ist ein kurzes, unterschriebenes Schreiben mit Parteien, Objekt, Mietdauer und der Erklärung zur Schuldenfreiheit – genau so ist unsere Vorlage aufgebaut.
Der nächste Schritt

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