01Warum Verkäufer und Makler sie verlangen
Ein Immobilienverkauf platzt am häufigsten an einer Stelle: der Finanzierung des Käufers – oft erst Wochen nach der Einigung, wenn andere Interessenten längst abgesagt wurde. Genau dieses Risiko adressiert die Käufer-Selbstauskunft: Sie dokumentiert vor der Reservierung oder dem Notartermin, wer kauft und wie der Kaufpreis dargestellt wird.
Für Käufer ist das keine Schikane, sondern eine Chance: Wer vollständige Unterlagen mitbringt, wird bevorzugt behandelt – im Bieterverfahren schlägt ein belastbares Gebot mit Finanzierungsbestätigung regelmäßig ein nominell höheres ohne Nachweis.
02Was abgefragt wird
- Erwerbsstruktur: Wer kauft – Einzelperson, Paar, GbR, Gesellschaft? In welchem Verhältnis? Das entscheidet über die Vertragsgestaltung beim Notar.
- Kontakt- und Identitätsdaten der Käufer (für Reservierung, Notar und die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz, das Makler zur Identifizierung verpflichtet),
- Finanzierungsstruktur: Eigenkapitalanteil und Finanzierungsbedarf, finanzierende Bank und der Status der Anfrage,
- Nachweise: Finanzierungsbestätigung der Bank und/oder Kapitalnachweis (Kontoauszug, Depotauszug) für den Eigenkapitalteil,
- Zeitplan: gewünschter Beurkundungszeitraum und Übergabetermin.
Nicht hinein gehören Angaben ohne Bezug zum Kauf – die Grundsätze der Datenminimierung gelten hier wie bei der Mieterselbstauskunft. Unsere Vorlage beschränkt sich auf die kaufrelevanten Felder.
03Finanzierungsbestätigung richtig verstehen
Die Finanzierungsbestätigung ist eine Erklärung der Bank, dass sie – vorbehaltlich finaler Prüfung und Objektunterlagen – bereit ist, den Kauf in bestimmter Höhe zu finanzieren. Sie ist keine verbindliche Kreditzusage: Die entsteht erst mit dem unterschriebenen Darlehensvertrag nach vollständiger Objekt- und Bonitätsprüfung. Seriöse Verkäufer wissen das – die Bestätigung zeigt trotzdem, dass Bonität und Rahmen geprüft sind und der Käufer seine Hausaufgaben gemacht hat.
Für die Kalkulation entscheidend: Die Bank finanziert den Kaufpreis, die Kaufnebenkosten tragen Käufer in der Regel aus Eigenkapital – in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer, rund 1,5–2 % Notar und Grundbuch sowie ggf. die Maklerprovision. Wer 500.000 Euro bietet, braucht also deutlich mehr als den Kaufpreis.
04Strategie für Käufer – und Grenzen für Verkäufer
Als Käufer: Holen Sie die Finanzierungsbestätigung vor der ernsthaften Suche ein – sie definiert Ihr Budget und macht Sie abschlussfähig, wenn das richtige Objekt kommt. Reichen Sie die Selbstauskunft vollständig ein, aber dosiert: Kontoauszüge gehören geschwärzt (nur der relevante Saldo), und Originalbelege bleiben bei Ihnen – Kopien genügen.
Als Verkäufer: Behandeln Sie die Daten vertraulich und DSGVO-konform – erheben, was für die Kaufentscheidung nötig ist, und Unterlagen abgelehnter Interessenten nach Abschluss löschen. Und: Die Selbstauskunft ersetzt nicht die notarielle Abwicklung mit ihren Sicherungsmechanismen – sie sortiert die Interessenten davor.
Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die verbindliche Klärung individueller Fragen wenden Sie sich bitte an eine:n Rechtsanwält:in oder – bei Mietfragen – an einen örtlichen Mieter- oder Eigentümerverein.
