Mietpreisbremse
Kurzdefinition: Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die Neuvermietungsmieten in Düsseldorf auf max. 120% des Mietspiegels begrenzt (§556d BGB).
Was bedeutet Mietpreisbremse bei Immobilien?
Die Mietpreisbremse (auch Mietpreisobergrenze genannt) ist ein Schutzmechanismus gegen überhöhte Mieten bei Neuvermietung. Sie besagt, dass die Miete bei Neuvermietung nicht höher als 120% des ortsspezifischen Mietspiegels liegen darf. In Düsseldorf gilt diese Regelung seit 2020 und soll überhöhte Startmieten verhindern.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Neue Bauten (Baubeginn nach 2014) und grundlegend modernisierte Wohnungen sind von der Mietpreisbremse befreit. Auch bei Indexmieten greift die Bremse nicht vollständig.
Für Mieter in Düsseldorf ist die Mietpreisbremse ein Schutz beim Mietantritt, denn Vermieter können nicht willkürlich überteuerte Startmieten fordern.
Warum ist die Mietpreisbremse wichtig?
Die Mietpreisbremse verhindern Marktverzerrungen durch extreme Neuvermietungsmieten. Sie schützt Mieter mit kleinerem Budget vor Verdrängung und trägt zur sozialen Stabilität bei.
Für Vermieter begrenzt die Bremse die Rendite bei Neuvermietung, ist aber notwendig zur Ankurbelung von Neubau und Modernisierung.
Mietpreisbremse in der Praxis
Szenario: Der Düsseldorf-Mietspiegel zeigt für eine 80-qm-Wohnung in Pempelfort 12 Euro/qm = 960 Euro Kaltmiete. Mit Mietpreisbremse darf die Neumiete maximal 960 × 1,2 = 1.152 Euro betragen. Der Vermieter möchte 1.300 Euro – dies wäre in der Regel unzulässig und der Mieter könnte Rückzahlung fordern.
Häufige Fragen zur Mietpreisbremse
Gilt die Mietpreisbremse auch für Bestandsmietverträge?
Nein, nur bei Neuvermietung. Bestandsmieten unterliegen nur der Kappungsgrenze (20% in 3 Jahren).
Kann der Mieter eine zu hohe Miete zurückfordern?
Ja, der Mieter kann grundsätzlich die Überzahlung innerhalb von 4 Wochen nach Mietbeginn zurückfordern.
Welche Bauten sind von der Bremse befreit?
Bauten, deren Baubeginn nach dem 1. Januar 2014 liegt, und grundlegend modernisierte Wohnungen.
Dieser Glossar-Eintrag dient der allgemeinen Orientierung im Immobilienbereich. Für individuelle Anliegen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt oder Steuerberater.