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Grundstücksteilung

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Grundstücksteilung

Kurzdefinition

Die Grundstücksteilung ist das rechtliche und technische Verfahren, ein Grundstück in zwei oder mehr separate Grundstücke aufzuteilen, die jeweils eigenständig sind und im Grundbuch eingetragen werden.

Was bedeutet Grundstücksteilung?

Die Grundstücksteilung ist ein formal komplexer Prozess. Zunächst wird eine amtliche Vermessung durchgeführt, bei der das Grundstück aufgemessen und die neuen Grenzen festgelegt werden. Danach wird ein Teilungsplan erstellt. Dies muss beim Liegenschaftsamt eingereicht und genehmigt werden. Schließlich wird die Teilung im Grundbuch eingetragen, wodurch zwei oder mehr eigenständige Grundstücke entstehen.

Grundstücksteilungen unterliegen oft Bebauungsplan- und baurechtlichen Bestimmungen. Beispielsweise können Mindestgrößen für Grundstücke vorgeschrieben sein. Nach erfolgreicher Teilung entsteht für jedes neue Grundstück eine eigene Grundbuchnummer.

Warum ist das wichtig für Immobilienbesitzer?

Eine Grundstücksteilung kann sinnvoll sein, wenn man einen Teil seines Grundstücks verkaufen möchte oder wenn mehrere Kinder ein Grundstück erben und getrennte Grundstücke haben möchten. Sie ermöglicht auch die Entwicklung von neuen Bauplätzen. Allerdings ist die Teilung zeit- und kostenintensiv.

Grundstücksteilung in der Praxis

Ein Eigentümer hat ein großes Grundstück von 2000 Quadratmetern erworben. Er möchte darauf zwei Häuser bauen, eines für sich und eines zum Verkauf. Er beantragt eine Grundstücksteilung. Der Vermesser teilt das Grundstück auf und erstellt einen Teilungsplan mit zwei Grundstücken von je 1000 Quadratmetern. Nach Genehmigung durch das Liegenschaftsamt wird die Teilung im Grundbuch eingetragen.

Häufige Fragen zu Grundstücksteilung

Wie lange dauert eine Grundstücksteilung? Ein Grundstücksteilungsverfahren dauert typischerweise 2-4 Monate, kann aber bei Komplexitäten länger dauern.

Was kostet eine Grundstücksteilung? Die Kosten setzen sich zusammen aus Vermessungskosten (500-1500 Euro je nach Größe), Grundbuchgebühren und Notargebühren. Insgesamt sollte man mit 1000-3000 Euro rechnen.

Gibt es Mindestgrößen für geteilte Grundstücke? Ja, der Bebauungsplan legt oft Mindestgrößen fest. Typischerweise sind Grundstücke von mindestens 300-500 Quadratmetern erforderlich, aber dies ist stark unterschiedlich.


Dieser Glossar-Eintrag dient der allgemeinen Orientierung im Immobilienbereich. Für individuelle Anliegen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt oder Steuerberater.