Ratgeber · Behörden · Nachweise

Die Mietbescheinigung – Zahlen für das Amt.

Wohngeld, Bürgergeld, Wohnberechtigungsschein: Sobald Behörden Wohnkosten prüfen, verlangen sie eine Mietbescheinigung des Vermieters. Dieser Ratgeber erklärt, was hineingehört, wie sie sich von ähnlichen Dokumenten unterscheidet – und wie beide Seiten den Vorgang in fünf Minuten erledigen.

Stand: Juli 2026Lesezeit: 6 Min.
Symbolbild: Wohngebäude mit mehreren Mietparteien
Symbolbild · Mietverhältnis

01Wofür Behörden sie verlangen

Die Mietbescheinigung – oft auch Vermieterbescheinigung genannt – dokumentiert das bestehende Mietverhältnis und die exakte Zusammensetzung der Miete. Verlangt wird sie typischerweise beim Wohngeldantrag (die Wohngeldstelle prüft die zuschussfähige Miete), beim Bürgergeld (das Jobcenter übernimmt die Kosten der Unterkunft in angemessener Höhe), beim Wohnberechtigungsschein, bei manchen BAföG-Anträgen und gelegentlich von Banken oder neuen Vermietern als Nachweis der bisherigen Wohnkosten.

Der Mietvertrag allein genügt den Ämtern oft nicht: Er zeigt die vereinbarte Miete bei Vertragsschluss – nicht die aktuelle nach Erhöhungen, und nicht immer die Aufschlüsselung nach Kalt-, Betriebs- und Heizkosten, auf die es den Behörden ankommt.

02Was hineingehört

  • Vermieter:in und Mieter:in mit Anschriften,
  • das Mietobjekt: Anschrift, Lage im Haus, Wohnfläche und Zimmerzahl,
  • Mietbeginn (und ggf. Befristung),
  • die Zusammensetzung der Miete: Nettokaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung, Heizkostenvorauszahlung, ggf. Garage/Stellplatz und sonstige Zuschläge – und die Gesamtmiete,
  • die im Haushalt lebenden Personen, soweit abgefragt,
  • Ort, Datum, Unterschrift des Vermieters (ggf. Stempel der Verwaltung).

Manche Ämter stellen eigene Formulare bereit – dann gilt deren Vordruck. Wo keiner existiert, deckt unsere Vorlage alle üblichen Abfragen ab und ist am Bildschirm ausfüllbar.

03Drei Dokumente, drei Zwecke

Die Mietbescheinigung wird oft mit zwei Nachbardokumenten verwechselt:

DokumentZweckPflicht?
MietbescheinigungMiethöhe & Mietverhältnis für Behörden (Wohngeld, Jobcenter) Keine ausdrückliche gesetzliche Pflicht, aber Mitwirkung als Nebenpflicht anerkannt
Wohnungsgeberbestätigung Bestätigung des Einzugs für die Meldebehörde (§ 19 BMG) Ja – gesetzliche Pflicht, bußgeldbewehrt
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung Zahlungshistorie für die Bewerbung um eine neue Wohnung Nein – freiwillige Gefälligkeit (BGH)

04Muss der Vermieter mitwirken?

Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht wie bei der Wohnungsgeberbestätigung gibt es nicht. Aus dem Mietverhältnis folgt aber eine Nebenpflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB): Ist der Mieter auf die Bescheinigung angewiesen, um Sozialleistungen zu erhalten, wird man die Mitwirkung des Vermieters regelmäßig verlangen können – zumal sie ihn nur Minuten kostet und in seinem eigenen Interesse liegt: Wohngeld und Jobcenter-Leistungen sichern die Mietzahlungen.

Praxis-Tipps für beide Seiten: Als Mieter das Amtsformular gleich mitschicken und eine kurze Frist nennen; als Vermieter nur Tatsachen bescheinigen, eine Kopie behalten und bei Unsicherheit über einzelne Felder (etwa „angemessene" Miete) schlicht die tatsächlichen Werte eintragen – die Bewertung ist Sache des Amts.

Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand: Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die verbindliche Klärung individueller Fragen wenden Sie sich bitte an eine:n Rechtsanwält:in oder – bei Mietfragen – an einen örtlichen Mieter- oder Eigentümerverein.

Gut zu wissen.

Ist der Vermieter verpflichtet, eine Mietbescheinigung auszustellen?
Eine ausdrückliche gesetzliche Pflicht besteht nicht. Aus der mietvertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) folgt aber regelmäßig eine Mitwirkungspflicht, wenn der Mieter die Bescheinigung für Behördenleistungen wie Wohngeld benötigt – zumal die Ausstellung nur wenige Minuten kostet.
Reicht nicht einfach der Mietvertrag?
Oft nicht: Der Vertrag zeigt die Ausgangsmiete, nicht den aktuellen Stand nach Erhöhungen, und schlüsselt die Miete nicht immer so auf, wie Behörden es brauchen (Kaltmiete, Betriebskosten, Heizkosten getrennt). Deshalb verlangen Wohngeldstelle und Jobcenter meist eine aktuelle Bescheinigung des Vermieters.
Was ist der Unterschied zur Wohnungsgeberbestätigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG) bestätigt nur den Einzug für die Meldebehörde und ist gesetzliche Pflicht. Die Mietbescheinigung dokumentiert Miethöhe und Mietverhältnis für Leistungsbehörden – zwei verschiedene Dokumente, die beide beim Einzug anfallen können.
Welche Angaben prüft das Amt besonders?
Die Zusammensetzung der Miete (Kalt-, Betriebs-, Heizkosten), die Wohnfläche und die Zahl der im Haushalt lebenden Personen – daraus errechnen sich zuschussfähige bzw. angemessene Unterkunftskosten. Die Werte sollten exakt den aktuellen Zahlungen entsprechen.
Darf der Vermieter für die Bescheinigung Geld verlangen?
Für die einfache Ausstellung im laufenden Mietverhältnis ist ein Entgelt unüblich und angesichts der Nebenpflicht zur Mitwirkung kaum zu rechtfertigen. Formulare der Ämter oder unsere Vorlage reduzieren den Aufwand ohnehin auf wenige Minuten.
Der nächste Schritt

Vermieten heißt verwalten – oder verwalten lassen.

Von der Vermarktung bis zum Behördennachweis: Wir begleiten Vermieter:innen in Düsseldorf und Umgebung persönlich und vollständig.