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Mietkaution

Sicherheit bei Mietverhältnissen

2 min read|MietkautionKaution MieteSicherheitsleistungMietrecht Düsseldorf

Mietkaution

Kurzdefinition: Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die der Mieter beim Vermieter hinterlegt, maximal 3 Monatsmieten Kaltmiete nach §551 BGB.

Was bedeutet Mietkaution bei Immobilien?

Die Mietkaution ist eine finanzielle Absicherung für den Vermieter gegen Mietausfälle und Schadensersatzansprüche (Verschleiß, Beschädigungen). Sie wird vom Mieter beim Mietbeginn gezahlt und muss vom Vermieter auf einem separaten Treuhandkonto angelegt werden – nicht auf dem Privatkonto des Vermieters.

Nach §551 BGB darf die Kaution maximal das Dreifache der monatlichen Kaltmiete betragen. Bei einer Kaltmiete von 1.200 Euro ist die maximale Kaution also 3.600 Euro. Der Mieter zahlt diese typischerweise bei Mietantritt oder in bis zu drei Raten.

In Düsseldorf ist es Standard, dass Vermieter eine volle Kaution (3 Monatsmieten) verlangen, wenn die Bonität des Mieters fragwürdig ist. Manche Vermieter akzeptieren auch 2 Monatsmieten bei guter Kreditwürdigkeit.

Warum ist die Mietkaution wichtig?

Die Mietkaution schützt Vermieter vor finanziellen Ausfällen und gibt ihnen Mittel zur Behebung von Mietschäden nach Auszug. Für Mieter ist die Kaution ein erheblicher finanzieller Aufwand beim Umzug, kann aber komplett zurück gefordert werden.

Die korrekte Verwaltung und Rückgabe der Kaution ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern in Düsseldorf.

Mietkaution in der Praxis

Szenario: Ein Mieter bezieht eine Wohnung in Düsseldorf mit Kaltmiete 1.300 Euro. Die maximale Kaution beträgt 3.900 Euro. Der Vermieter verlangt 3 Monatsmieten Kaution = 3.900 Euro. Der Mieter zahlt diese vor Mietantritt. Nach Auszug wird die Wohnung inspiziert, Schäden dokumentiert und von der Kaution abgezogen. Die Restkaution wird innerhalb von 4 Wochen zurück erstattet.

Häufige Fragen zur Mietkaution

Muss die Kaution verzinst werden?

Ja, der Vermieter muss die Kaution mit Zinsen (aktuell Sparzinssatz) anlegen und diese Zinsen dem Mieter erstatten.

Was passiert mit der Kaution nach Auszug?

Der Vermieter zieht berechtigte Schadenskosten ab und erstattet die Restkaution innerhalb von 4 Wochen nach Auszug.

Kann der Vermieter die Kaution für Mietausfälle einbehalten?

Ja, aber nur wenn der Mieter Miete schuldig ist und die Kaution vorher nicht zur Deckung von Schäden benötigt wurde.


Dieser Glossar-Eintrag dient der allgemeinen Orientierung im Immobilienbereich. Für individuelle Anliegen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt oder Steuerberater.