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Grundschuldbestellung

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Grundschuldbestellung

Kurzdefinition

Die Grundschuldbestellung ist der notarielle Eintrag eines Sicherungsrechts (Grundschuld) im Grundbuch zugunsten des Kreditgebers.

Was bedeutet Grundschuldbestellung?

Die Grundschuldbestellung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem eine Immobilie mit einer Grundschuld belastet wird. Diese Grundschuld ist ein Sicherungsrecht für den Kreditgeber (typischerweise die Bank), falls der Kreditnehmer die Schulden nicht zahlt. Die Grundschuld wird vom Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Sie ist das deutsche Äquivalent zu einer Hypothek und bietet der Bank die Möglichkeit, die Immobilie zu verkaufen, um ihre Forderung zu befriedigen, falls der Kreditnehmer zahlungsunfähig wird.

Eine Grundschuld unterscheidet sich von einer Hypothek dadurch, dass sie nicht automatisch mit dem Darlehen erlischt – sie muss separat gelöscht werden. Dies macht Grundschulden flexibler für Umschuldungen.

Warum ist das wichtig für Immobilienbesitzer?

Für Eigentümer in Düsseldorf ist die Grundschuldbestellung der zentrale rechtliche Sicherungsmechanismus der Kreditvergabe. Ohne Grundschuldbestellung würde keine Bank einen größeren Kredit vergeben – die Immobilie ist quasi die Sicherheit. Der Eigentümer muss verstehen, dass mit einer Grundschuldbestellung die Immobilie belastet ist und bei Zahlungsunfähigkeit verkauft werden kann. Nach vollständiger Rückzahlung des Kredits muss die Grundschuld gelöscht werden (was der Eigentümer beantragen kann).

Grundschuldbestellung in der Praxis

Ein typischer Ablauf:

  1. Kreditgeber und Kreditnehmer einigen sich auf 300.000 Euro Darlehen
  2. Der Notar wird beauftragt, eine Grundschuld über 300.000 Euro zu beurkunden
  3. Die Grundschuld wird ins Grundbuch eingetragen (meist Abteilung III)
  4. Das Darlehen wird ausbezahlt
  5. Nach 20 Jahren ist der Kredit zurückgezahlt
  6. Der Eigentümer muss die Löschung der Grundschuld im Grundbuch beantragen (kostet etwa 200-300 Euro Notargebühr)

Die Grundschuld ist eine Belastung der Immobilie und wird im Grundbuchauszug sichtbar. Beim Verkauf muss sie vor Verkaufserlös an den Kreditgeber gelöscht werden.

Häufige Fragen zu Grundschuldbestellung

Kann ich meine Immobilie mit Grundschuld verkaufen? Ja, aber der Verkaufserlös muss erst den Kreditgeber bezahlen (die Grundschuld wird gelöscht). Der Eigentumsübergang findet erst statt, wenn die Grundschuld gelöscht ist – daher kümmert sich der Notar beim Verkauf darum.

Was kostet eine Grundschuldbestellung? Die Notargebühren hängen vom Betrag ab (typischerweise 0,2-0,5% der Grundschuldsumme). Bei 300.000 Euro: etwa 600-1.500 Euro. Hinzu kommt die Grundbucheintragung (etwa 50-200 Euro).

Muss die Grundschuld sofort gelöscht werden nach Kreditrückzahlung? Nein, aber es ist empfehlenswert. Solange die Grundschuld im Grundbuch steht, ist die Immobilie belastet und kann schwerer veräußert oder nochmal beliehen werden. Nach Rückzahlung sollte eine Löschung veranlasst werden.


Dieser Glossar-Eintrag dient der allgemeinen Orientierung im Immobilienbereich. Für individuelle Anliegen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt oder Steuerberater.