Formelle Verfahren. Für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer-Festsetzung durch das Finanzamt, den Zugewinnausgleich im Scheidungsverfahren oder gerichtliche Beweis-Verfahren ist die Marktwertanalyse nicht das passende Werkzeug — dort braucht es ein Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV (§§ 192 ff. BauGB) durch eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bzw. einen Sachverständigen. Der Lebens-Anlass selbst (Erbe, Trennung, Familien-Übergabe) ist von dieser Einschränkung unberührt — dort hilft die Marktwertanalyse für Vermarktungs-Entscheidungen weiter.
Stichtag und Verkaufspreis. Die Marktwertanalyse bildet die aktuelle Markteinschätzung zum Stichtag der Erstellung ab. Der tatsächliche Verkaufspreis kann davon abweichen — abhängig von Verhandlungsverlauf, Käufer-Bonität, Finanzierungsumfeld und Markt-Timing.
Sorgfalt und Gewähr. Wir arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt; eine Gewähr für die Eintreffens-Genauigkeit der Wert-Spannweite oder die Aktualität externer Datenquellen nach Stichtag wird nicht übernommen.
Spezial-Untersuchungen. Verkehrsgutachten, Bodengutachten, Schadstoff- oder Statik-Prüfungen sind nicht Teil der Marktwertanalyse und werden bei Bedarf durch externe Sachverständige beauftragt.