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Mietausfallversicherung

2 Min. Lesezeit|MietausfallversicherungMietschutzZahlungsausfallversicherungVermieter-VersicherungCashflow Düsseldorf

Mietausfallversicherung

Kurzdefinition

Die Mietausfallversicherung (Mietschutzversicherung) entschädigt Vermieter, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt.

Was bedeutet Mietausfallversicherung?

Diese Versicherung deckt Mietausfälle ab, die durch Zahlungsunfähigkeit, Zahlungsunwilligkeit oder Leerstand entstehen. Die Police ersetzt typischerweise 60–100 % der ausstehenden Miete für einen vereinbarten Zeitraum (meist 3–12 Monate). Sie greift in der Regel erst nach einer Sperrfrist (z.B. 2–3 Monate nach Fälligkeit) und setzt häufig voraus, dass der Vermieter bereits gerichtliche Maßnahmen eingeleitet hat.

In Düsseldorf schließen viele Vermieter diese Versicherung ab, da sie das finanzielle Risiko von Mietausfällen mindert. Die Prämien liegen typischerweise bei 2–4 % der Jahresmiete.

Warum ist das wichtig für Immobilienbesitzer?

Mietausfälle können die Cashflow-Planung erheblich stören. Eine Mietausfallversicherung bietet finanzielle Stabilität und reduziert das Risiko von Liquiditätsengpässen. Besonders bei der Finanzierungsbedienung ist diese Absicherung wichtig – viele Darlehensgeber sehen sie gerne oder fordern sie sogar.

Für vermieter mit kleinerem Portfolio (1–3 Einheiten) kann eine solche Versicherung entscheidend sein. Sie ermöglicht auch schneller juristische Schritte, da das finanzielle Druckgefühl geringer ist.

Mietausfallversicherung in der Praxis

Ein Düsseldorf-Vermieter mit einer Mieteinnahme von 1.200 € monatlich zahlt ca. 35 € monatlich (3,5 % der Miete) für die Versicherung. Nach 3 Monaten Zahlungsausfall zahlt die Versicherung ab Monat 4 dann die nächsten 9 Monate mit z.B. 900 € monatlich. So sind 9.000 € der potenziellen 14.400 € Gesamtausfalls versichert.

Häufige Fragen zu Mietausfallversicherung

Brauche ich diese Versicherung wirklich? Das hängt vom Portfolio und der Bonität der Mieter ab. Mit wenigen Einheiten und hohem Eigenkapital ist eine Quote von 2–3 % Prämie oft investiert. Bei mehreren Objekten werden Abzüge durch die Diversifikation oft größer.

Welche Fälle sind typischerweise ausgeschlossen? Leerstand durch den Vermieter selbst, Zahlungsausfälle durch Vermieter-Verschulden, Mietausfälle bei Privatinsolvenz des Vermieters – diese sind häufig ausgeschlossen.

Muss der Mieter konkret in Verzug sein? Ja, in der Regel muss das Mietausfallverfahren bereits eingeleitet sein. Die Versicherung ersetzt nicht die Bonitätsprüfung – eine zuverlässige Mieterauswahl bleibt wichtig.


Dieser Glossar-Eintrag dient der allgemeinen Orientierung im Immobilienbereich. Für individuelle Anliegen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt oder Steuerberater.