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Abgeschlossenheitserklärung

Definition & Bedeutung für Immobilien

3 Min. Lesezeit|AbgeschlossenheitserklärungEigentumswohnungWohnflächenverordnungnotarielle Beurkundung

Abgeschlossenheitserklärung

Kurzdefinition: Eine notarielle Erklärung, die bescheinigt, dass eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus räumlich und funktional abgeschlossen und als Eigentumswohnung geeignet ist.

Was bedeutet Abgeschlossenheitserklärung bei Immobilien?

Die Abgeschlossenheitserklärung ist ein essentielles Dokument beim Erwerb von Eigentumswohnungen. Sie wird vom Eigentümer des Grundstücks oder Hauses notariell beurkundet und erklärt offiziell, dass einzelne Wohnungen als in sich abgeschlossene Einheiten existieren. Dies ist die Grundvoraussetzung dafür, dass überhaupt einzelne Eigentumswohnungen begründet werden können.

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sollte eine Wohnung grundsätzlich räumlich und funktional abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass sie durch Wände, Türen und Fenster eindeutig von anderen Wohnungen und dem Gemeinschaftseigentum getrennt sein sollte und dass sie eigenständig benutzt werden kann. Besonders bei älteren Objekten oder Umbauten können Fragen zur Abgeschlossenheit entstehen.

Die Abgeschlossenheitserklärung wird ins Grundbuch eingetragen und schafft damit volle Rechtssicherheit. Ohne dieses Dokument können keine rechtmäßigen Eigentumswohnungen entstehen, und der Kaufvertrag hätte keine Gültigkeit. Das ist auch bei Immobilienkäufen in Düsseldorf ein kritisches Kriterium, da die Stadt viele Altbauten mit umgebauten Wohnungsstrukturen hat.

Warum ist die Abgeschlossenheitserklärung wichtig?

Sie ist eine grundlegende Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit von Eigentumswohnungen und dem Abschluss eines wirksamen Kaufvertrags. Ohne sie können Käufer nicht Eigentümer der Wohnung werden. Für Käufer bietet dieses Dokument Rechtssicherheit und schützt vor späteren Streitigkeiten mit anderen Eigentümern oder der Gemeinschaft über die Grenzen und Nutzung der Wohnung.

Für Makler und Verkäufer ist die Abgeschlossenheitserklärung ein wichtiger Nachweis der Verkehrsfähigkeit der Immobilie. Fehlende oder fehlerhafte Dokumentation kann zum Scheitern eines Kaufvertrages führen und rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.

Abgeschlossenheitserklärung in der Praxis

Beim Kauf einer Eigentumswohnung in Düsseldorf werden Sie diese Erklärung im Notartermin einsehen. Der Notar überprüft deren Vorhandensein und Eintragung im Grundbuch. Bei älteren Immobilien vor den 1950er Jahren kann es vorkommen, dass diese Erklärung fehlt oder nachträglich beschafft werden muss – dies verzögert den Kaufprozess erheblich und kann zusätzliche Kosten verursachen.

Wenn Sie ein Haus in mehrere Wohnungen aufteilen möchten, sollten Sie grundsätzlich eine Abgeschlossenheitserklärung vom Notar beurkunden lassen. Dies kostet etwa 200–500 Euro und ist in der Regel notwendig, um das Wohnungseigentum zu schaffen.

Häufige Fragen zu Abgeschlossenheitserklärung

Was ist eine Abgeschlossenheitserklärung einfach erklärt?

Es ist eine notarielle Urkunde, die amtlich bestätigt, dass eine Wohnung eine eigenständige, separate Einheit ist und als Eigentumswohnung genutzt werden darf.

Wer stellt die Abgeschlossenheitserklärung aus?

Der Grundstückseigentümer (oder Hausbesitzer) beurkundet dies beim Notar. Für Neubauten ist dies üblich; bei Umwandlungen muss dies nachträglich erfolgen.

Was passiert, wenn die Abgeschlossenheitserklärung fehlt?

Der Kaufvertrag kann in der Regel ungültig sein, und keine Eigentumswohnung kann begründet werden. Grundsätzlich sollten Sie diese vor Vertragsabschluss eintragen lassen.


Dieser Glossar-Eintrag dient der allgemeinen Orientierung im Immobilienbereich. Für individuelle Anliegen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt oder Steuerberater.