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Reservierungsvereinbarung

Definition & Bedeutung für Immobilien

3 min read|ReservierungsvereinbarungReservierungReservierungsgebührKaufvertrag

Reservierungsvereinbarung

Kurzdefinition: Eine Reservierungsvereinbarung ist eine vorvertragliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer (oder Makler), in der der Käufer eine Immobilie zeitweilig reserviert und üblicherweise eine Reservierungsgebühr zahlt, während der Kaufvertrag noch verhandelt wird.

Was bedeutet Reservierungsvereinbarung bei Immobilien?

Eine Reservierungsvereinbarung ist ein Zwischenschritt zwischen Besichtigung/Bieterverfahren und dem notariellen Kaufvertrag. Der Käufer „reserviert" die Immobilie gegen eine Zahlung (500–5.000 € je nach Kaufpreis), und der Makler/Verkäufer verpflichten sich, die Immobilie nicht an andere zu vergeben. Die Reservierungsfrist ist typisch 1–4 Wochen.

In Düsseldorf ist die Reservierungsvereinbarung bei beliebten Objekten Standard – sie schafft Klarheit und Verbindlichkeit. Der Käufer sichert sich die Immobilie ab, während Notar, Bank und letzte Details geklärt werden. Die Reservierungsgebühr wird üblicherweise bei Kauf auf die Gesamtkaufsumme angerechnet.

Warum ist eine Reservierungsvereinbarung wichtig?

Für den Käufer ist Reservierung Sicherheit – die Immobilie wird nicht in der Zwischenzeit an jemand anderen verkauft. Besonders bei gefragten Objekten ist dies wichtig. Ohne Reservierung könnte der Verkäufer nach dem Bieterverfahren die Immobilie doch noch höher verkaufen.

Für den Verkäufer ist Reservierung auch Verbindlichkeit des Käufers. Ein Käufer, der reserviert hat und zahlt, wird nicht kurzfristig abspringen. Und eine Reservierungsgebühr deckt Makler-Kosten und ist ein Zeichen guter Absicht.

Reservierungsvereinbarung in der Praxis

Nach einem erfolgreichen Bieterverfahren gewinnt Käufer B mit Gebot 2.520.000 € das Penthouse. Der Makler schließt mit ihm eine Reservierungsvereinbarung: Käufer zahlt 5.000 € Reservierungsgebühr, Immobilie ist 2 Wochen reserviert. In dieser Zeit: Käufer regt Finanzierungszusage ein (Bank), Makler bereitet Kaufvertrag vor, Notar wird informiert. Nach 2 Wochen unterzeichnen alle Parteien den notariellen Kaufvertrag – die 5.000 € werden angerechnet (Kaufpreis sinkt auf 2.515.000 €).

Häufige Fragen zu Reservierungsvereinbarung

Ist die Reservierungsvereinbarung rechtlich bindend?

Jein. Die Vereinbarung selbst ist Willensbekundung und schafft Verbindlichkeit zwischen Parteien, ist aber kein notariell beglaubigter Kaufvertrag. Ein Käufer könnte theoretisch abspringen – würde dann aber die Reservierungsgebühr verlieren und könnte unter Umständen Schadensersatz schulden.

Kann der Verkäufer die Reservierung kündigen?

Nur bei sehr guten Gründen (z.B. Käufer kann Finanzierung nicht nachweisen nach 3 Tagen). Normal sollte ein reserviertes Objekt 1–4 Wochen gesichert sein. Wenn Verkäufer willkürlich kündigt, muss er Reservierungsgebühr zurück zahlen plus ggf. Schadensersatz (Makler verhindern solche Situationen).

Was passiert mit der Reservierungsgebühr?

Sie wird bei Kauf auf die Kaufsumme angerechnet (Käufer zahlt sie nicht zweimal). Falls Käufer nicht kauft: Gebühr ist Verkäufer/Makler Entschädigung – nicht zurückgegeben. Falls Verkäufer die Reservierung unlauterBricht, muss er Gebühr zurück zahlen plus ggf. mehr.

Brauche ich einen Anwalt für die Reservierungsvereinbarung?

Nein, es ist ein einfaches Schreiben (Makler stellt es üblicherweise auf). Anwalt nicht nötig – Kaufvertrag (notariell) ist später die wichtige Beglaubigung.

Kann ich während Reservierungsfrist noch verhandeln?

Ja, aber die Reservierung schützt den Verkäufer vor anderen Angeboten. Wenn Sie jetzt sagen „Ich zahle nur 2.500.000 €" statt 2.520.000 €, kann der Verkäufer Reservierung stornieren und einen anderen Käufer annehmen. Daher: nicht verhandeln nach Reservierung, es ist bindend.

Was ist, wenn die Bank die Finanzierung ablehnt während Reservierungsfrist?

Verständnis für Käufer – wenn Finanzierung nachweisbar scheitert (Bank schriftlich absagt), kann Reservierungsgebühr oft erstattet werden. Aber: Käufer muss dies sofort kommunizieren und Bank-Absage zeigen. Zu langen Warten kann den Käufer die Gebühr kosten.


Dieser Glossar-Eintrag dient der allgemeinen Orientierung im Immobilienbereich. Für individuelle Anliegen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt oder Steuerberater.