Löschungsbewilligung
Kurzdefinition: Die Löschungsbewilligung ist die schriftliche Zustimmung des Gläubigers (z.B. Bank), dass eine Hypothek oder Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden darf, nachdem die Schuld beglichen ist.
Was bedeutet Löschungsbewilligung bei Immobilien?
Wenn Sie eine Immobilie mit Darlehen finanzieren, wird im Grundbuch eine Sicherung eingetragen – typischerweise eine Grundschuld oder Hypothek. Diese Eintragung garantiert dem Kreditgeber seine Ansprüche. Sobald Sie das Darlehen vollständig abbezahlt haben, ist die Bank nicht mehr Gläubiger. Die Sicherung muss aus dem Grundbuch gelöscht werden.
Dafür benötigen Sie die Löschungsbewilligung: Ein notariell beglaubigtes Dokument, in dem die Bank/der Gläubiger schriftlich zustimmt, dass die Eintragung im Grundbuch gelöscht werden darf. Die Löschungsbewilligung wird durch den Notar beim Grundbuchamt eingereicht, zusammen mit einem Antrag auf Löschung.
Die Löschungsbewilligung ist besonders wichtig beim Immobilienverkauf: Der Käufer wird nicht akzeptieren, dass die alte Bank noch eine Grundschuld eintragen hat – das könnte ein Verwertungsrisiko bedeuten. Deshalb verlangen Käufer einen „Vollzugsbericht" des Notars, der bestätigt, dass alle Schulden aus dem Kaufpreis beglichen wurden und neue Sicherheiten eingetragen (bei Kreditfinanzierung des Käufers).
Warum ist Löschungsbewilligung wichtig?
Ohne Löschungsbewilligung können Sie die alte Sicherung nicht aus dem Grundbuch entfernen. Das ist problematisch beim Verkauf: Der neue Eigentümer wird nicht akzeptieren, dass die Bank des Vorbesitzers noch dinglich gesichert ist. Bei Verkauf entstehen Verzögerungen, bis die Löschungsbewilligung vorliegt.
Auch bei der Neukreditierung (z.B. Refinanzierung mit einer anderen Bank) ist es nötig, die alte Grundschuld zu löschen, damit die neue Bank ihre Sicherheit eintragen kann.
Löschungsbewilligung in der Praxis
Typisches Szenario: Sie haben eine 400.000-Euro-Immobilie in Düsseldorf mit einer Hypothek bei der Sparkasse finanziert. Nach 10 Jahren tilgen Sie das Darlehen ab. Sie müssen bei der Sparkasse schriftlich anfragen, dass diese eine Löschungsbewilligung ausstellt. Die Sparkasse prüft, dass Sie schuldenfrei sind, und gibt der Notarin/dem Notar die Bewilligung.
Der Notar reicht die Löschungsbewilligung beim Grundbuchamt ein. Das Grundbuchamt löscht die Eintragung (dauert ca. 2–4 Wochen). Danach sind Sie vollständig schuldenfrei und die Immobilie ist nicht mehr beliehen.
Kosten: Die Gebühren für die Löschung beim Grundbuchamt sind gering (ca. 50–100 Euro). Die Notarkosten liegen bei ca. 150–300 Euro, je nach Landnotargebührenordnung.
Häufige Fragen zu Löschungsbewilligung
Wie lange dauert die Löschung?
Nachdem der Notar die Bewilligung eingereicht hat, dauert es ca. 2–4 Wochen, bis das Grundbuchamt die Löschung durchgeführt hat.
Was kostet die Löschung?
Notar (100–300 €) + Grundbuchgebühren (50–100 €) = ca. 150–400 Euro je nach Bundesland.
Kann ich eine alte Grundschuld behalten?
Ja, als sogenannte „offene Grundschuld". Viele Eigentümer löschen nicht, sondern halten die Grundschuld, um später die alte Bank erneut zu beleihen. Dies ist günstiger als eine Neueintragung.
Was wenn die Bank die Bewilligung nicht gibt?
Das kommt sehr selten vor. Die Bank hat kein Recht, die Löschung zu verweigern, wenn die Schuld beglichen ist. Eine Klage erzwingt die Bewilligung.
Dieser Glossar-Eintrag dient der allgemeinen Orientierung im Immobilienbereich. Für individuelle Anliegen empfehlen wir die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt oder Steuerberater.