GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz)
Kurzdefinition
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist ein geplantes neues Heizungsgesetz, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Es setzt auf Technologieoffenheit und verzichtet auf die starre 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht. Stand 2026 befindet es sich im Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht in Kraft.
Was ist geplant?
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die feste 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfallen. Stattdessen sollen Eigentümer technologieoffen wählen können — etwa zwischen Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösungen oder Biomasse. Auch Gas- und Ölheizungen sollen unter Auflagen weiter zulässig bleiben, gekoppelt an einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe (siehe Bio-Treppe).
Was bedeutet das für Eigentümer?
Solange das GModG nicht in Kraft ist, gilt das bestehende Recht (GEG) weiter. Aussagen zu künftigen Pflichten sind eine Orientierung, keine verbindliche Vorgabe. Wer ohnehin tauschen muss, profitiert unabhängig vom GModG von der staatlichen Förderung (bis zu 70 Prozent, je nach Voraussetzungen).
Dieser Glossar-Eintrag dient der allgemeinen Orientierung im Immobilienbereich. Angaben zu Gesetzen und Förderungen können sich ändern — verbindliche Auskünfte erteilen die zuständigen Stellen (z. B. KfW, BAFA, Kommune).